Allgemeines
Die AOM Academy of Music gGmbH, nachfolgend AOM genannt, soll als Bildungsstätte für Musik die musikalischen Fähigkeiten bei Musikinteressierten jeden Alters erschließen und fördern. Die frühzeitige Erkennung und Förderung der Begabung sowie die vorberufliche Fachausbildung sind ihre besonderen Aufgaben. Ziel der musisch-pädagogischen Arbeit ist es, für Interessenten aller Altersstufen neben der instrumentalen und vokalen Ausbildung ein umfassendes Verständnis für Musik zu vermitteln.
Geltungsbereich
Diese Unterrichtsordnung gilt für die vertraglichen Beziehungen zwischen der AOM und dem Schüler/Teilnehmer bzw. seinem gesetzlichen Vertreter (im Folgenden: Schüler). Die Formulierung gilt für alle Geschlechter.
Schriftform
- Das Vertragsverhältnis richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen dieses Vertrages. Änderungen des Vertrages bedürfen in jedem Falle der Schriftform. Dies gilt auch für eine etwaige Änderung dieser Schriftformklausel. Ausdrückliche und individuell ausgehandelte Abreden zwischen der AOM und dem Schüler werden hiervon nicht erfasst. Im Übrigen gilt die salvatorische Klausel.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- In Fällen des Abs. 1 sind die Vertragsparteien verpflichtet, die unwirksame, nichtige oder undurchführbare Vertragsbestimmung durch eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen.
Geschäftsstelle und Unterrichtsort
- Die Geschäftsstelle der AOM befindet sich in der Arndtstraße 1, 04275 Leipzig.
- Der Unterricht findet in den von der AOM zur Verfügung gestellten Räumen in der Arndtstraße, Goetzstraße oder einer der Partnerschulen (im Folgenden: Unterrichtsort) oder nach schriftlicher Vereinbarung bei der Lehrkraft zu Hause statt.
- Der Unterricht kann online stattfinden, sofern Schüler und Lehrer sich darauf einigen.
Unterricht
Vertragsschluss
- Mit seiner Buchung gibt der Schüler ein verbindliches Angebot für den Vertragsabschluss an die AOM ab.
- Mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung per E‑Mail an den Schüler kann dieses Angebot von der AOM angenommen werden. Erst dann ist ein Vertrag geschlossen.
- Die Auftragsbestätigung steht der Aufnahme und Einteilung des Schülers in das Unterrichtsprogramm der AOM gleich. Gleiches gilt für eine Einreichung der Angebotsunterlagen in den Geschäftsräumen der AOM oder die Übersendung eines Angebots per Post.
- Die AOM weist darauf hin, dass die Aufnahme des Schülers in das Unterrichtsprogramm der AOM von den verfügbaren Plätzen abhängig ist.
- Ein Lehrerwechsel auf Wunsch des Schülers ist je nach Verfügbarkeit möglich. Ein Anspruch auf Unterricht bei einem bestimmten Pädagogen besteht nicht.
Unterrichtstermin
Die AOM behält sich vor, einen vertraglichen Unterrichtstermin zu verschieben, soweit dies notwendig und erforderlich ist. Hierbei wird die AOM auf die Interessen des Schülers Rücksicht nehmen und die Interessen des Schülers im Rahmen des billigen Ermessens gegen die Verschiebung des Unterrichtstermins abwägen.
Unterrichtsausfall
Der Lehrer kann die Leistung verweigern, wenn er die Leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zugemutet werden kann.
Aufsicht und Haftung
- Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts. Sie beginnt und endet im Unterrichtsraum.
- Eine Haftung der AOM für Personen‑, Sach- und Vermögensschäden irgendwelcher Art, die bei der Teilnahme an Veranstaltungen der Musikschule eintreten, besteht nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung für Musikschüler.
- Für die mitgebrachte Garderobe jeglicher Art wird keine Haftung übernommen.
Schuljahr, Ferien- und Feiertage
- Das Schuljahr der AOM entspricht dem des Bundeslandes Sachsen. Das Schuljahr beinhaltet abhängig vom jeweiligen Kalenderjahr 38 bis 41 Wochen.
- Die AOM garantiert mindestens 36 Unterrichtseinheiten pro Jahr.
- An gesetzlichen Feiertagen und in den offiziellen Schulferien findet kein Unterricht statt (12 bis 14 Wochen). Dieser Umstand ist in die Monatsbeiträge bereits eingerechnet, weshalb die monatliche Zahlung der Teilbeträge der Unterrichtsgebühr zur Entlastung beider Vertragsparteien davon unberührt bleibt.
- An Institutionen, deren Ferienzeiten nicht dem offiziellen Schuljahr des Landes Sachsen entsprechen, wird der Unterricht gemäß deren jeweiligem Schulkalender durchgeführt.
Laufzeit und Kündigung des Unterrichtsvertrags
- Der Vertrag wird für die dem gewählten Unterrichtsangebot entsprechende Vertragslaufzeit mit einer festen oder flexiblen Kündigungsfrist abgeschlossen.
- Das Vertragsverhältnis von Verträgen mit fester Kündigungsfrist muss bis zum 30. November gekündigt werden und endet dann am 28. Februar oder bis zum 31. Mai gekündigt werden und endet dann am 31. August. Die Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt durch schriftliche Kündigung. Maßgeblich für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigung bei der AOM.
- Workshops und Kurse von begrenzter Dauer enden automatisch.
- Verträge mit flexibler Kündigungsfrist haben eine unbefristete Vertragsdauer und können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt durch schriftliche Kündigung. Maßgeblich für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigung bei der AOM.
- Prepaid-Karten haben eine festgelegte Gültigkeit von sechs bzw. zwölf Monaten und enden automatisch. Nicht genutzte Stunden verfallen nach dem Ende der Laufzeit. Die Gebühr kann als Einmalzahlung mit 2 Prozent Skonto zum Vertragsbeginn entrichtet werden oder als monatliche Rate wie bezeichnet im Vertrag. Bei erhöhter Unterrichtsfrequenz wird die Karte entsprechend der genutzten Einheiten eher abgerechnet. Sind alle Stunden aufgebraucht, erlischt der Vertrag.
- Die in der Vertragsbestätigung mitgeteilten Informationen von Unterrichtszeit, ‑ort und Lehrkraft sind nicht Teil des Vertrages. Ein Wechsel derselben stellen keinen Sonderkündigungsgrund dar.
- Wird ein Vertrag für Unterricht im Tandem (2 Personen) oder in der Gruppe (3–4 Personen) abgeschlossen, gelten vergünstigte Preise entsprechend der aktuellen Preisliste der AOM. Kündigen einzelne Schüler ihre Verträge, sodass die Verbleibenden nicht mehr die Anforderungen für den Tandem- bzw. Gruppenunterricht erfüllen, wird der laufende Vertrag bis zum Ende seiner Laufzeit in einen Vertrag für Einzelunterricht umgewandelt und die Unterrichtsgebühr entsprechend angepasst.
- Eine ordentliche Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- Kommt der Schüler mit mehr als zwei monatlichen Gebühren in Verzug, so behält sich die AOM das Recht vor, den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen. Bei einer solchen Kündigung werden die übrigen Gebühren ebenfalls sofort fällig, ohne dass die AOM zu einer Gegenleistung verpflichtet ist. Etwaige darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche behält sich die AOM ausdrücklich vor.
Widerrufsbelehrung
- Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Der Vertrag kann ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
- Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Schüler die AOM mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf bedarf der Schriftform.
- Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Folgen des Widerrufs
- Wird ein Vertrag widerrufen, hat die AOM alle Zahlungen, die sie bereits vom Schüler erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei der AOM eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die AOM dasselbe Zahlungsmittel, das der Schüler bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Schüler wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Schüler wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
- Hat der Schüler verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Schüler der AOM einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Schüler die AOM von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Teilnahme am Unterricht
Der Schüler ist zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch der Unterrichtsstunden verpflichtet. Dem Schüler bzw. seinen gesetzlichen Vertretern obliegt es sicherzustellen, dass der Schüler zum Unterricht erscheint.
Unterrichtsausfall
- Durch kurzfristiges Versäumnis des Schülers ausgefallener Unterricht kann nicht nachgeholt werden und entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
- Als kurzfristig gilt eine Absage, wenn sie weniger als 24 Stunden vor dem Unterrichtsbeginn erfolgt oder wenn der Schüler unentschuldigt fehlt.
- Bei Verhinderung des Lehrers wird der Unterricht nachgeholt oder von einer Vertretung gehalten. Dies trifft jedoch nicht im Falle höherer Gewalt zu.
- Wie unter “Unterricht” beschrieben, garantiert die AOM mindestens 36 Unterrichtseinheiten pro Jahr. Fällt der Unterricht aufgrund von Krankheit von Schüler oder Lehrer längerfristig aus, so kann der Vertrag pausiert werden. Während dieser Zeit entstehen dem Schüler keine Kosten. Bei Verträgen mit fester Laufzeit verlängert sich diese um die Dauer der Pause.
Lehrmittel und Leihinstrumente
- Die für den Unterricht erforderlichen Lehrmittel (Instrumente, Notenmaterial, etc.) sind vom Schüler zu beschaffen.
- Bei der AOM können Instrumente gegen eine entsprechende Nutzungsgebühr ausgeliehen werden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
- Die Miete eines Instrumentes bedarf eines separaten Vertragsschlusses.
Gebühren und Zahlungsmodalitäten
- Die Inanspruchnahme von Leistungen der Musikschule ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils geltenden Gebührenordnung. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der Umsatzsteuer.
- Alle Gebühren werden im Lastschriftverfahren monatlich eingezogen. Ein SEPA-Lastschriftmandat wird bei Vertragsbeginn durch den Schüler erteilt. Das Lastschriftmandat endet automatisch bei Kündigung des Vertrages.
- Die Gebühren für Vertragsarten der AOM werden jeweils zum 1. des Monats fällig.
- Anfallende Kosten für Lastschriftrückgaben werden dem säumigen Zahler zu Lasten gelegt. Bei Zahlungsverzug des Schülers ist die AOM darüber hinaus berechtigt, entstandene Kosten für die Rücklastschrift und Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem EZB-Basiszinssatz zu berechnen. Ferner ist die AOM berechtigt, bei Zahlungsverzug des Schülers für jede Mahnung 2,50 Euro zu berechnen. Für alle Fristen gilt der Tag des Zahlungseingangs.
Ermäßigung
- Die AOM gewährt eine Ermäßigung von 10 Prozent auf die Unterrichtsgebühr für alle weiteren Familienmitglieder 1. Grades, soweit ein erstes Familienmitglied bereits ein bestehendes Vertragsverhältnis mit der AOM unterhält.
- Die Ermäßigung entfällt, wenn der Vertrag des ursprünglichen Vertragsinhabers, der die Ermäßigung erst möglich gemacht hat, endet.
- Die AOM gewährt des Weiteren eine Ermäßigung von 10 Prozent auf die Unterrichtsgebühr, wenn der Schüler einen zusätzlichen Unterrichtsvertrag abschließt.
- Die Ermäßigung entfällt, wenn der ursprüngliche Vertrag, der die Ermäßigung erst möglich gemacht hat, endet.
Haftung
- Ansprüche des Schülers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Schülers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der AOM, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
- Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die AOM nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Schülers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der AOM, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Hausordnung
Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten. Zuwiderhandlungen können eine Kündigung des laufenden Vertrags durch die AOM zur Folge haben.
Datenschutz
- Der Vertragstext wird von der AOM gespeichert. Die Daten werden nur zu Musikschulzwecken gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.
- Bei Vertragsabschluss sendet die AOM eine Kopie des Vertrages an den Kunden. Die Verwaltung dieser Kopie obliegt dem Kunden.
Gerichtsstand
Sofern es sich bei dem Schüler um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Schüler und der AOM der Sitz der AOM.