1. Allgemeines
Die AOM Academy of Music gGmbH, nachfolgend AOM genannt, soll als Bildungsstätte für Musik die musikalischen
Fähigkeiten bei Musikinteressierten jeden Alters erschließen und fördern. Die frühzeitige Erkennung und
Förderung der Begabung sowie die vorberufliche Fachausbildung sind ihre besonderen Aufgaben. Ziel der
musisch-pädagogischen Arbeit ist es, für Interessenten aller Altersstufen neben der instrumentalen und
vokalen Ausbildung ein umfassendes Verständnis für Musik zu vermitteln.
2. Geltungsbereich
Diese Unterrichtsordnung gilt für die vertraglichen Beziehungen zwischen der AOM und dem
Schüler/Teilnehmer bzw. seinem gesetzlichen Vertreter (im Folgenden: Schüler).
3. Schriftform
Das Vertragsverhältnis richtet sich ausschließlich nach den Bestimmungen dieses Vertrages. Änderungen
des Vertrages bedürfen in jedem Falle der Schriftform. Dies gilt auch für eine etwaige Änderung dieser
Schriftformklausel; von dieser (doppelten) Schriftformklausel werden ausdrückliche und individuell
ausgehandelte Abreden zwischen der AOM und dem Schüler nicht erfasst.
und
Schlussbestimmung (salvatorische Klausel)
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar
sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(2) In Fällen des Abs. 1 sind die Vertragsparteien verpflichtet, die unwirksame, nichtige oder
undurchführbare Vertragsbestimmung durch eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck
möglichst nahekommende wirksame oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen.
4. Geschäftsstelle / Unterrichtsort
Die Geschäftsstelle der AOM befindet sich zurzeit in der Lessingstr. 7, 04109 Leipzig. Der Unterricht
findet in den von der AOM zur Verfügung gestellten Räumen (im Folgenden: Unterrichtsort) oder nach
schriftlicher Vereinbarung beim Schüler zu Hause statt.
5. Unterrichtsaufnahme
Vertragsschluss
(1) Mit seiner Buchung gibt der Schüler ein verbindliches Angebot an die AOM ab, einen Vertrag mit
dem Schüler zu schließen.
(2) Mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail an den Schüler kann dieses Angebot von
der AOM angenommen werden. Erst dann ist ein Vertrag geschlossen.
(3) Einer Auftragsbestätigung steht die Aufnahme und Einteilung des Schülers in das
Unterrichtsprogramm der AOM gleich.
(4) Gleiches gilt für eine Einreichung der Angebotsunterlagen in den Geschäftsräumen der AOM oder
der Übersendung eines Angebots per Post.
(5) Die AOM weist darauf hin, dass die Aufnahme des Schülers in das Unterrichtsprogramm der AOM
von den verfügbaren Plätzen abhängig ist.
Unterricht
Die AOM behält sich vor, einen vertraglichen Unterrichtstermin zu verschieben, soweit dies notwendig und
erforderlich ist. Hierbei wird die AOM auf die Interessen des Schülers Rücksicht nehmen und die Interessen
des Schülers im Rahmen des billigen Ermessens gegen die Verschiebung des Unterrichtstermins abwägen.
Unterrichtsausfall
Der Lehrer kann die Leistung verweigern, wenn er die Leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter
Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des
Gläubigers nicht zugemutet werden kann.“
Aufsicht und Haftung
Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts. Sie beginnt und endet im Unterrichtsraum. Eine Haftung
der AOM für Personen-, Sach- und Vermögensschäden irgendwelcher Art, die bei der Teilnahme an
Veranstaltungen der Musikschule eintreten, besteht nur im Rahmen der bestehenden
Haftpflichtversicherung für Musikschüler. Für die mitgebrachte Garderobe jeglicher Art wird keine Haftung
übernommen.
6. Schuljahr, Ferien- und Feiertage
Das Schuljahr der AOM entspricht dem des Bundeslandes Sachsen. Das Schuljahr beinhaltet abhängig vom
jeweiligen Kalenderjahr 38 bis 41 Wochen. An gesetzlichen Feiertagen und in den offiziellen Schulferien
findet kein Unterricht statt (12 bis 14 Wochen). Dieser Umstand ist in die Monatsbeiträge bereits
eingerechnet, weshalb die monatliche Zahlung der Teilbeträge der Unterrichtsgebühr zur Entlastung beider
Vertragsparteien davon unberührt bleibt. An Institutionen, deren Ferienzeiten nicht dem offiziellen Schuljahr
des Landes Sachsen entsprechen, wird der Unterricht gemäß ihrem jeweiligen Schulkalender durchgeführt.
Die Höhe der Unterrichtsgebühr bleibt davon unberührt.
7. Laufzeit des Unterrichtsvertrags
Der Vertrag wird zunächst für die dem gewählten Unterrichtsangebot entsprechende Vertragslaufzeit
abgeschlossen.
Vertragsverlängerung
(1) Das Vertragsverhältnis verlängert sich bei Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit, soweit keine
fristgerechte Kündigung erfolgte, stillschweigend um die ursprüngliche Vertragslaufzeit. Die
stillschweigende Verlängerung kann nicht mehr als 12 Monate betragen. Eine mehrmalige
stillschweigende Verlängerung ist möglich.
(2) Ausgenommen hiervon sind flexible Einzelstunden, Workshops und Kurse von begrenzter Dauer.
8. Widerrufsbelehrung
(1) Der Schüler hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
(3) Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die AOM Academy of Music gGmbH, Lessingstr. 7,
01409 Leipzig, Email: info@academyofmusic.de, Tel: 0341/ 39294234, mittels einer eindeutigen
Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen
Vertrag zu widerrufen, informieren.
(4) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
(1) Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten
haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus
ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;
in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
(2) Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben
Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem
Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits
erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistungen entspricht.
9. Beendigung des Unterrichtsvertrags
(1) Die Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt durch schriftliche Kündigung.
(2) Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ablauf der vorgesehenen Vertragslaufzeit oder der
stillschweigenden Verlängerung des Vertragsverhältnisses.
(3) Maßgeblich für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung bei der AOM.
(4) Eine ordentliche Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(6) Kommt der Schüler mit mehr als zwei monatlichen Gebühren in Verzug, so behält sich die AOM das
Recht vor, den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen. Bei einer solchen Kündigung
werden die übrigen Gebühren ebenfalls sofort fällig, ohne dass die AOM zu einer Gegenleistung
verpflichtet ist. Etwaige darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche behält sich die AOM
ausdrücklich vor.
10. Teilnahme am Unterricht
Der Schüler ist zum regelmäßigen und pünktlichen Besuch der Unterrichtsstunden verpflichtet. Dem Schüler
bzw. seinen gesetzlichen Vertretern obliegt es sicherzustellen, dass der Schüler zum Unterricht erscheint.
Versäumter, durch Krankheit des Schülers ausgefallener Unterricht kann in den meisten Fällen nicht
nachgeholt werden und entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
11. Unterrichtsausfall
Bei Verhinderung des Lehrers wird der Unterricht nachgeholt oder von einer Vertretung gehalten. Dies trifft
jedoch nicht im Falle höherer Gewalt zu.
12. Lehrmittel und Leihinstrumente
(1) Die für den Unterricht erforderlichen Lehrmittel (Instrumente, Notenmaterial etc.) sind vom Schüler
zu beschaffen.
(2) Bei der AOM können Instrumente gegen eine entsprechende Nutzungsgebühr auch ausgeliehen
werden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht.
(3) Die Miete eines Instrumentes bedarf eines separaten Vertragsschlusses.
13. Gebühren und Zahlungsmodalitäten
Die Inanspruchnahme von Leistungen der Musikschule ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet
sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (Preisliste). Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der
Umsatzsteuer.
Für Heimunterricht kann ein zusätzliches Fahrgeld anfallen.
Alle Gebühren werden im Lastschriftverfahren monatlich eingezogen. Ein SEPA-Lastschriftmandat wird bei
Vertragsbeginn erteilt. Das Lastschriftmandat endet automatisch bei Kündigung des Vertrages.
Die Gebühren für Kinder und Jugendliche berücksichtigen die Unterrichtsfreie Zeit in den Ferien und werden
in gleichen Raten zum 1. des Monats fällig.
Die Gebühren für Erwachsene beinhalten 2 Unterrichtseinheiten pro Monat und werden in gleichen Raten
zum 1. des Monats fällig. Der Tag sowie Uhrzeit der Durchführung der Unterrichtseinheiten können
individuell mit den Pädagogen vereinbart werden.
Anfallende Kosten für Lastschriftrückgaben werden dem säumigen Zahler zu Lasten gelegt (zurzeit 10,00€
pro Lastschriftrückgabe). Bei Zahlungsverzug des Schülers ist die AOM darüber hinaus berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem EZB-Basiszinssatz zu berechnen. Ferner ist die AOM berechtigt,
bei Zahlungsverzug des Schülers für jede Mahnung 2,50 € zu berechnen. Für alle Fristen gilt der Tag des
Zahlungseingangs.
Kommt der Vertragspartner mit mehr als zwei monatlichen Gebühren in Verzug, so behält sich die AOM das
Recht vor, den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen. Bei einer solchen Kündigung werden die
übrigen Gebühren ebenfalls sofort fällig, ohne dass die AOM zu einer Gegenleistung verpflichtet ist. Etwaig
darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche behält sich die AOM ausdrücklich vor.
14. Ermäßigung
(1) Die AOM gewährt eine Ermäßigung von 10% auf die Unterrichtsgebühr für Familienmitglieder 1.
Grades, soweit ein weiteres Familienmitglied bereits ein bestehendes Vertragsverhältnis mit der
AOM unterhält.
(2) Die Ermäßigung entfällt, wenn der Vertrag des ursprünglichen Vertragsinhabers, der die Ermäßigung
erst möglich gemacht hat, endet.
(3) Die AOM gewährt des Weiteren eine Ermäßigung von 10% auf die Unterrichtsgebühr, wenn der
Schüler einen zusätzlichen Unterrichtsvertrag mit einem anderen Instrument abschließt.
(4) Die Ermäßigung entfällt, wenn der ursprüngliche Vertrag, der die Ermäßigung erst möglich gemacht
hat, endet.
15. Haftung
(1) Ansprüche des Schülers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind
Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der
Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die
Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
der AOM, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die AOM nur auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt
sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit.
(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen der AOM, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
16 Hausordnung
Die jeweilige Hausordnung ist zu beachten.
1 Speicherung des Vertragstextes
Der Vertragstext der Bestellung wird von der AOM gespeichert. Der gespeicherte Vertragstext ist später
nicht mehr durch den Schüler online abrufbar.
18. Gerichtsstand
Sofern es sich bei dem Schüler um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder
um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
Vertragsverhältnissen zwischen dem Schüler und der AOM der Sitz der AOM.