AGB

Allge­meine Geschäfts­be­din­gungen der Academy of Music gGmbH

Stand: 07.12.2022
Diese Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen gelten ab dem 07.12.2022 für alle neuen Vertrags­ver­hält­nisse. Für Bestands­ver­träge die vor dem 07.12.2022 abge­schlossen wurden, gelten sie nach Been­di­gung des Bestands­ver­trags.

Allge­meines

Die AOM Academy of Music gGmbH, nach­fol­gend AOM genannt, soll als Bildungs­stätte für Musik die musi­ka­li­schen Fähig­keiten bei Musik­in­ter­es­sierten jeden Alters erschließen und fördern. Die früh­zei­tige Erkennung und Förderung der Begabung sowie die vorbe­ruf­liche Fach­aus­bil­dung sind ihre beson­deren Aufgaben. Ziel der musisch-pädago­gi­schen Arbeit ist es, für Inter­es­senten aller Alters­stufen neben der instru­men­talen und vokalen Ausbil­dung ein umfas­sendes Verständnis für Musik zu vermit­teln.

Geltungs­be­reich

Diese Unterrichts­ordnung gilt für die vertrag­li­chen Bezie­hungen zwischen der AOM und dem Schüler/Teilnehmer bzw. seinem gesetz­li­chen Vertreter (im Folgenden: Schüler). Die Formu­lie­rung gilt für alle Geschlechter.

Schrift­form

  1. Das Vertrags­ver­hältnis richtet sich ausschließ­lich nach den Bestim­mungen dieses Vertrages. Ände­rungen des Vertrages bedürfen in jedem Falle der Schrift­form. Dies gilt auch für eine etwaige Änderung dieser Schrift­form­klausel. Ausdrück­liche und indi­vi­duell ausge­han­delte Abreden zwischen der AOM und dem Schüler werden hiervon nicht erfasst. Im Übrigen gilt die salva­to­ri­sche Klausel.
  2. Sollte eine Bestim­mung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurch­führbar sein oder werden, wird hierdurch die Gültig­keit der übrigen Bestim­mungen nicht berührt.
  3. In Fällen des Abs. 1 sind die Vertrags­par­teien verpflichtet, die unwirk­same, nichtige oder undurch­führ­bare Vertrags­be­stim­mung durch eine dem recht­li­chen und wirt­schaft­li­chen Zweck möglichst nahe­kom­mende wirksame oder durch­führ­bare Bestim­mung zu ersetzen.

Geschäfts­stelle und Unter­richtsort

  1. Die Geschäfts­stelle der AOM befindet sich in der Arndt­straße 1, 04275 Leipzig.
  2. Der Unter­richt findet in den von der AOM zur Verfügung gestellten Räumen in der Arndt­straße, Goetz­straße oder einer der Part­ner­schulen (im Folgenden: Unter­richtsort) oder nach schrift­li­cher Verein­ba­rung bei der Lehr­person zu Hause statt.
  3. Der Unter­richt kann online statt­finden, sofern Schüler und Lehr­person sich darauf einigen.


Unter­richts­ver­trag

Vertrags­schluss

  1. Mit seiner Buchung gibt der Schüler ein verbind­li­ches Angebot für den Vertrags­ab­schluss an die AOM ab.
  2. Mit der Zusendung einer Auftrags­be­stä­ti­gung per E‑Mail an den Schüler kann dieses Angebot von der AOM ange­nommen werden. Erst dann ist ein Vertrag geschlossen.
  3. Die Auftrags­be­stä­ti­gung steht der Aufnahme und Eintei­lung des Schülers in das Unter­richts­pro­gramm der AOM gleich. Gleiches gilt für eine Einrei­chung der Ange­bots­un­ter­lagen in den Geschäfts­räumen der AOM oder die Über­sen­dung eines Angebots per Post.
  4. Die AOM weist darauf hin, dass die Aufnahme des Schülers in das Unter­richts­pro­gramm der AOM von den verfüg­baren Plätzen abhängig ist.
  5. Ein Lehrer­wechsel auf Wunsch des Schülers ist je nach Verfüg­bar­keit möglich. Ein Anspruch auf Unter­richt bei einem bestimmten Pädagogen besteht nicht.

Unter­richts­termin

Die AOM behält sich vor, einen vertrag­li­chen Unter­richts­termin zu verschieben, soweit dies notwendig und erfor­der­lich ist. Hierbei wird die AOM auf die Inter­essen des Schülers Rücksicht nehmen und die Inter­essen des Schülers im Rahmen des billigen Ermessens gegen die Verschie­bung des Unter­richts­ter­mins abwägen.

Unter­richts­aus­fall

Die Lehr­person kann die Leistung verwei­gern, wenn sie die Leistung persön­lich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entge­gen­ste­henden Hinder­nisses mit dem Leis­tungs­in­ter­esse des Gläu­bi­gers nicht zugemutet werden kann.

Aufsicht und Haftung

  1. Eine Aufsicht besteht nur während des Unter­richts. Sie beginnt und endet im Unter­richts­raum.
  2. Eine Haftung der AOM für Personen‑, Sach- und Vermö­gens­schäden irgend­wel­cher Art, die bei der Teilnahme an Veran­stal­tungen der Musik­schule eintreten, besteht nur im Rahmen der bestehenden Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Musik­schüler.
  3. Für die mitge­brachte Garderobe jeglicher Art wird keine Haftung über­nommen.

Schuljahr, Ferien- und Feiertage

  1. Das Schuljahr der AOM entspricht dem des Bundes­landes Sachsen. Das Schuljahr beinhaltet abhängig vom jewei­ligen Kalen­der­jahr 38 bis 41 Wochen.
  2. Die AOM garan­tiert mindes­tens 36 Unter­richts­ein­heiten pro Jahr.
  3. An gesetz­li­chen Feier­tagen und in den offi­zi­ellen Schul­fe­rien findet kein Unter­richt statt (12 bis 14 Wochen). Dieser Umstand ist in die Monats­bei­träge bereits einge­rechnet, weshalb die monat­liche Zahlung der Teil­be­träge der Unter­richts­ge­bühr zur Entlas­tung beider Vertrags­par­teien davon unberührt bleibt.
  4. An Insti­tu­tionen, deren Feri­en­zeiten nicht dem offi­zi­ellen Schuljahr des Landes Sachsen entspre­chen, wird der Unter­richt gemäß deren jewei­ligem Schul­ka­lender durch­ge­führt

Laufzeit und Kündigung des Unter­richts­ver­trags

  1. Der Vertrag wird für die dem gewählten Unter­richts­an­gebot entspre­chende Vertrags­lauf­zeit abge­schlossen.
  2. Das Vertrags­ver­hältnis von Verträgen mit fester Kündi­gungs­frist muss bis zum 30. November gekündigt werden und endet dann am 28. Februar oder bis zum 31. Mai gekündigt werden und endet dann am 31. August. Die Been­di­gung des Vertrags­ver­hält­nisses erfolgt durch schrift­liche Kündigung. Maßgeb­lich für die Wahrung der Kündi­gungs­frist ist der Eingang der Kündigung bei der AOM.
  3. Workshops und Kurse von begrenzter Dauer enden auto­ma­tisch.
  4. Verträge mit flexibler Laufzeit haben eine unbe­fris­tete Vertrags­dauer und können mit einer Frist von vier Wochen zum Monats­ende gekündigt werden. Die Been­di­gung des Vertrags­ver­hält­nisses erfolgt durch schrift­liche Kündigung. Maßgeb­lich für die Wahrung der Kündi­gungs­frist ist der Eingang der Kündigung bei der AOM.
  5. Prepaid-Karten haben eine fest­ge­legte Gültig­keit von sechs bzw. zwölf Monaten und enden auto­ma­tisch. Nicht genutzte Stunden verfallen nach dem Ende der Laufzeit. Die Gebühr kann als Einmal­zah­lung mit 2 Prozent Skonto zum Vertrags­be­ginn entrichtet werden oder als monat­liche Rate wie bezeichnet im Vertrag. Bei erhöhter Unter­richts­fre­quenz wird die Karte entspre­chend der genutzten Einheiten eher abge­rechnet. Sind alle Stunden aufge­braucht, erlischt der Vertrag.
  6. Die in der Vertrags­be­stä­ti­gung mitge­teilten Infor­ma­tionen von Unter­richts­zeit, ‑ort und Lehrkraft sind nicht Teil des Vertrages. Ein Wechsel derselben stellen keinen Sonder­kün­di­gungs­grund dar.
  7. Wird ein Vertrag für Unter­richt im Tandem (2 Personen) oder in der Gruppe (3–4 Personen) abge­schlossen, gelten vergüns­tigte Preise entspre­chend der aktuellen Preis­liste der AOM. Kündigen einzelne Schüler ihre Verträge, sodass die Verblei­benden nicht mehr die Anfor­de­rungen für den Tandem- bzw. Grup­pen­un­ter­richt erfüllen, wird der laufende Vertrag bis zum Ende seiner Laufzeit in einen Vertrag für Einzel­un­ter­richt umge­wan­delt und die Unter­richts­ge­bühr entspre­chend angepasst.
  8. Eine ordent­liche Kündigung vor Vertrags­be­ginn ist ausge­schlossen.
  9. Das Recht zur außer­or­dent­li­chen Kündigung bleibt unberührt.
  10. Kommt der Schüler mit mehr als zwei monat­li­chen Gebühren in Verzug, so behält sich die AOM das Recht vor, den Vertrag außer­or­dent­lich und fristlos zu kündigen. Bei einer solchen Kündigung werden die übrigen Gebühren ebenfalls sofort fällig, ohne dass die AOM zu einer Gegen­leis­tung verpflichtet ist. Etwaige darüber­hin­aus­ge­hende Scha­den­er­satz­an­sprüche behält sich die AOM ausdrück­lich vor.

Wider­rufs­be­leh­rung

  1. Die Wider­rufs­frist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertrags­schlusses. Der Vertrag kann ohne Angabe von Gründen wider­rufen werden.
  2. Um das Wider­rufs­recht auszuüben, muss der Schüler die AOM mittels einer eindeu­tigen Erklärung über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu wider­rufen, infor­mieren. Der Widerruf bedarf der Schrift­form.
  3. Zur Wahrung der Wider­rufs­frist reicht es aus, wenn die Mittei­lung über die Ausübung des Wider­rufs­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist abge­sendet wird.

Folgen des Widerrufs

  1. Wird ein Vertrag wider­rufen, hat die AOM alle Zahlungen, die sie bereits vom Schüler erhalten hat, unver­züg­lich und spätes­tens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück­zahlen, an dem die Mittei­lung über den Widerruf des Vertrags bei der AOM einge­gangen ist. Für diese Rück­zah­lung verwendet die AOM dasselbe Zahlungs­mittel, das der Schüler bei der ursprüng­li­chen Trans­ak­tion einge­setzt hat, es sei denn, mit dem Schüler wurde ausdrück­lich etwas anderes verein­bart. In keinem Fall werden dem Schüler wegen dieser Rück­zah­lung Entgelte berechnet.
  2. Hat der Schüler verlangt, dass die Dienst­leis­tungen während der Wider­rufs­frist beginnen sollen, so hat der Schüler der AOM einen ange­mes­senen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Schüler die AOM von der Ausübung des Wider­rufs­rechts hinsicht­lich dieses Vertrags unter­richtet, bereits erbrachten Dienst­leis­tungen im Vergleich zum Gesamt­um­fang der im Vertrag vorge­se­henen Dienst­leis­tungen entspricht.

Teilnahme am Unter­richt

Der Schüler ist zum regel­mä­ßigen und pünkt­li­chen Besuch der Unter­richts­stunden verpflichtet. Dem Schüler bzw. seinen gesetz­li­chen Vertre­tern obliegt es sicher­zu­stellen, dass der Schüler zum Unter­richt erscheint.

Unter­richts­aus­fall

  1. Durch kurz­fris­tiges Versäumnis des Schülers ausge­fal­lener Unter­richt kann nicht nach­ge­holt werden und entbindet nicht von der Zahlungs­pflicht.
  2. Als kurz­fristig gilt eine Absage, wenn sie weniger als 24 Stunden vor dem Unter­richts­be­ginn erfolgt oder wenn der Schüler unent­schul­digt fehlt.
  3. Bei Verhin­de­rung der Lehr­person wird der Unter­richt nach­ge­holt oder von einer Vertre­tung gehalten. Dies trifft jedoch nicht im Falle höherer Gewalt zu.
  4. Wie unter 6. beschrieben, garan­tiert die AOM mindes­tens 36 Unter­richts­ein­heiten pro Jahr. Fällt der Unter­richt aufgrund von Krankheit von Schüler oder Lehr­person länger­fristig aus, so kann der Vertrag pausiert werden. Während dieser Zeit entstehen dem Schüler keine Kosten. Bei Verträgen mit fester Laufzeit verlän­gert sich diese um die Dauer der Pause.

Lehr­mittel und Leihin­stru­mente

  1. Die für den Unter­richt erfor­der­li­chen Lehr­mittel (Instru­mente, Noten­ma­te­rial, etc.) sind vom Schüler zu beschaffen.
  2. Bei der AOM können Instru­mente gegen eine entspre­chende Nutzungs­ge­bühr auch ausge­liehen werden. Ein Rechts­an­spruch hierauf besteht jedoch nicht.
  3. Die Miete eines Instru­mentes bedarf eines separaten Vertrags­schlusses.

Gebühren und Zahlungs­mo­da­li­täten

  1. Die Inan­spruch­nahme von Leis­tungen der Musik­schule ist gebüh­ren­pflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils geltenden Gebüh­ren­ord­nung. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der Umsatz­steuer.
  2. Alle Gebühren werden im Last­schrift­ver­fahren monatlich einge­zogen. Ein SEPA-Last­schrift­mandat wird bei Vertrags­be­ginn durch den*die Schüler*in erteilt. Das Last­schrift­mandat endet auto­ma­tisch bei Kündigung des Vertrages.
  3. Die Gebühren für Vertrags­arten der AOM werden jeweils zum 1. des Monats fällig.
  4. Anfal­lende Kosten für Last­schrift­rück­gaben werden dem säumigen Zahler mit einem Bear­bei­tungs­ent­gelt von 10,- EUR zu Lasten gelegt. Bei Zahlungs­verzug des Schülers ist die AOM darüber hinaus berech­tigt, Verzugs­zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem EZB-Basis­zins­satz zu berechnen. Ferner ist die AOM berech­tigt, bei Zahlungs­verzug des Schülers für jede Mahnung 2,50 Euro zu berechnen. Für alle Fristen gilt der Tag des Zahlungs­ein­gangs.

Ermä­ßi­gung

  1. Die AOM gewährt eine Ermä­ßi­gung von 10 Prozent auf die Unter­richts­ge­bühr für Fami­li­en­mit­glieder 1. Grades, soweit ein weiteres Fami­li­en­mit­glied bereits ein bestehendes Vertrags­ver­hältnis mit der AOM unterhält.
  2. Die Ermä­ßi­gung entfällt, wenn der Vertrag des ursprüng­li­chen Vertrags­in­ha­bers, der die Ermä­ßi­gung erst möglich gemacht hat, endet.
  3. Die AOM gewährt des Weiteren eine Ermä­ßi­gung von 10 Prozent auf die Unter­richts­ge­bühr, wenn der Schüler einen zusätz­li­chen Unter­richts­ver­trag abschließt.
  4. Die Ermä­ßi­gung entfällt, wenn der ursprüng­liche Vertrag, der die Ermä­ßi­gung erst möglich gemacht hat, endet.

Haftung

  1. Ansprüche des Schülers auf Scha­dens­er­satz sind ausge­schlossen. Hiervon ausge­nommen sind Scha­dens­er­satz­an­sprüche des Schülers aus der Verlet­zung des Lebens, des Körpers, der Gesund­heit oder aus der Verlet­zung wesent­li­cher Vertrags­pflichten (Kardi­nal­pflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätz­li­chen oder grob fahr­läs­sigen Pflicht­ver­let­zung der AOM, seiner gesetz­li­chen Vertreter oder Erfül­lungs­ge­hilfen beruhen. Wesent­liche Vertrags­pflichten sind solche, deren Erfüllung zur Errei­chung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
  2. Bei der Verlet­zung wesent­li­cher Vertrags­pflichten haftet die AOM nur auf den vertrags­ty­pi­schen, vorher­seh­baren Schaden, wenn dieser einfach fahr­lässig verur­sacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Scha­dens­er­satz­an­sprüche des Schülers aus einer Verlet­zung des Lebens, des Körpers oder der Gesund­heit.
  3. Die Einschrän­kungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetz­li­chen Vertreter und Erfül­lungs­ge­hilfen der AOM, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

Haus­ord­nung

Die jeweilige Haus­ord­nung ist zu beachten. Zuwi­der­hand­lungen können eine Kündigung des laufenden Vertrags durch die AOM zur Folge haben.

Daten­schutz

  1. Der Vertrags­text wird von der AOM gespei­chert. Die Daten werden nur zu Musik­schul­zwe­cken gespei­chert und nicht an Dritte weiter­ge­geben.
  2. Bei Vertrags­ab­schluss sendet die AOM eine Kopie des Vertrages an den Kunden. Die Verwal­tung dieser Kopie obliegt dem Kunden.

Gerichts­stand

Sofern es sich beim Schüler um einen Kaufmann, eine juris­ti­sche Person des öffent­li­chen Rechts oder um ein öffent­lich-recht­li­ches Sonder­ver­mögen handelt, ist Gerichts­stand für alle Strei­tig­keiten aus Vertrags­ver­hält­nissen zwischen dem Schüler und der AOM der Sitz der AOM.